Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Privat-Vermietung Wohnmobil Vertragsparteien dieses Vertrages sind die unten genannten Vermieter und Mieter.

1. Berechtigter Nutzer

Das Mindestalter des Nutzers beträgt 25 Jahre. Er muss einen gültigen Führerschein besitzen, mit einer Fahrpraxis von min. 2 Jahren. Der Nutzer trägt die Verantwortung. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher und vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

2. Mietpreis, Mietdauer und Leistungen

Der im Vorfeld festgelegte Mietpreis, beinhaltet die im Mietvertrag abgeschlossenen Leistungen. Die Mindest-Mietdauer beträgt 5 Tage. Abholung und Rückgabe zählt als ein Tag. Abholung und Rückgabe werden nach Absprache separat im Mietvertrag festgehalten. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund eines Ausfalles sind ausgeschlossen. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietpreis dennoch zu leisten. Die Servicepauschale beinhaltet die übergabe mit Einweisung und Rückgabe, die Innen- und Außenreinigung, Toilettenpapier, WC-Chemie, Putzlappen / 3 Geschirrtücher und Spülmittel.

3. Zahlung, Reservierung und Rücktritt, Stornokosten

Der Mietvertrag ist nach Unterschrift für den Mieter bindend. Die Mindestmietdauer beträgt fünf Tage in der Hauptsaison und drei Tage in der Nebensaison. Eine Anzahlung von 50% des Gesamtmietpreises ist bei Vertragsabschluss innerhalb von fünf Tagen an den Vermieter zu zahlen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten fünf Tage erfolgen, ist der Vertrag hinfällig. Bindend, ist das Datum- Mietvertrag mit Unterschrift. Die Restzahlung erfolgt bei übergabe des Fahrzeugs in bar. Tritt der Mieter vor der vereinbarten übergabe vom Mietvertag zurück, werden folgende Stornokosten einbehalten: Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 100 Tage vor vereinbarten Mietbeginn, wird eine Zahlung von 40% der Anzahlung fällig. Ab 99 Tagen bis 14 Tage vor vereinbartem Mietbeginn, werden 80% der Anzahlung fällig. Unter 14 Tage Rücktritt verfällt die Anzahlung zu 100%. Kommt das Fahrzeug aus einer Vermietung, ist defekt und kann nicht rechtzeitig bis zur nächsten Vermietung repariert werden, so hat der Mieter keinen Anspruch auf ein alternatives Fahrzeug. Der Mieter bekommt unverzüglich die Anzahlung erstattet und alle Ansprüche an ein Mietfahrzeug gelten nicht mehr.

4. Haftung und Kaution

Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Mieter zahlt Schäden bis 1000€ pro Schadensfall. Die wird auf Grundlage der Rechnung/Kostenvoranschlag von der Werkstatt abgerechnet. In diesem Fall wird die Kaution bis zur Schadensregulierung einbehalten. Bei einem Vollkaskoschaden über 1000€ wird die Kaution als Selbstbeteiligung vom Vermieter ebenfalls einbehalten. Die Kaution von 1000€ ist bei übergabe in bar zu hinterlegen. Der Mieter haftet im vollen Umfang bei Alkoholeinfluss, Drogen, Vandalismus, Unfallflucht, grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalles. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen und Maut Gebühren. Der Vermieter ist verpflichtet die Daten des Mieters an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und dafür einen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand von 5€ je Vorgang zu erheben. Bei Unfällen oder Sachschäden mit einem geschätzten Schaden über 500€ ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen.

5. Übergabe und Rückgabe

Der Mieter bekommt bei der übergabe eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Anschließend wird dem Mieter das übergabeprotokoll erstellt. Schäden die nach Unterschrift des Protokolls auftreten sind vom Mieter zu verantworten. Das Fahrzeug ist besenrein und die Toilette leer und sauber zurückzugeben. Bei Verschmutzung ist eine Gebühr von 100€ zusätzlich fällig. Bei einer überziehung der vertraglichen Mietzeit von mehr als 4 Std. berechnen wir eine Tagesmiete. Sollte auf Grund einer verspäteten Rückgabe ein Schadenersatzanspruch entstehen, so trägt diesen der Mieter.

6. Reparaturen und Mängel des Fahrzeuges

Werden Reparaturen nötig, die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis 150€, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Belege und ausgetauschte Teile sind vorzulegen. Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

7. Nutzung des Fahrzeuges

Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug für andere Zwecke zu nutzen. Das Fahrzeug dient ausschließlich als Reisemobil. Weitervermietung, Testfahrten und Geländefahrten sowie die Tierhaltung und Rauchen sind untersagt.

8. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden

Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vor der übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel nach Vertragsabschluss festgestellt werden, zeigt der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich in Textform ( z.B. per E-Mail, SMS ) an. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter, Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet: - Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen ( z.B. Hagel, Sturm, überschwemmung, starker Schneefall ) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern. - Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B. Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. - Den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt einer längeren Fahrt zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

9. Rechtswahl

Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeuges und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters. Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag. Änderung und Ergänzungen abgeschlossener Mietverträge bedürfen der Schriftform. Ich habe die AGB Wohnmobil WF-DH 205 frühzeitig erhalten und gelesen, mit dem Vermieter besprochen und eine Einweisung vor Ort zum Handling erhalten.

Download der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)