Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Privat-Vermietung Wohnmobil
Vertragsparteien dieses Vertrages sind die unten
genannten Vermieter und Mieter.
1. Berechtigter Nutzer
Das Mindestalter des Nutzers beträgt 25 Jahre. Er muss einen gültigen Führerschein
besitzen, mit einer Fahrpraxis von min. 2 Jahren. Der Nutzer trägt die Verantwortung.
Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine übertragung oder
Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen
ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher und vorheriger Zustimmung des Vermieters
möglich.
2. Mietpreis, Mietdauer und Leistungen
Der im Vorfeld festgelegte Mietpreis, beinhaltet die im Mietvertrag abgeschlossenen
Leistungen. Die Mindest-Mietdauer beträgt 5 Tage. Abholung und Rückgabe zählt als
ein Tag. Abholung und Rückgabe werden nach Absprache separat im Mietvertrag festgehalten.
Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufgrund eines Ausfalles sind ausgeschlossen.
Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertragliche Mietpreis
dennoch zu leisten.
Die Servicepauschale beinhaltet die übergabe mit Einweisung und Rückgabe, die Innen-
und Außenreinigung, Toilettenpapier, WC-Chemie, Putzlappen / 3 Geschirrtücher und
Spülmittel.
3. Zahlung, Reservierung und Rücktritt, Stornokosten
Der Mietvertrag ist nach Unterschrift für den Mieter bindend. Die Mindestmietdauer beträgt
fünf Tage in der Hauptsaison und drei Tage in der Nebensaison. Eine Anzahlung von 50% des
Gesamtmietpreises ist bei Vertragsabschluss innerhalb von fünf Tagen an den Vermieter zu
zahlen. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten fünf Tage erfolgen, ist der
Vertrag hinfällig. Bindend, ist das Datum- Mietvertrag mit Unterschrift. Die Restzahlung
erfolgt bei übergabe des Fahrzeugs in bar. Tritt der Mieter vor der vereinbarten übergabe
vom Mietvertag zurück, werden folgende Stornokosten einbehalten:
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 100 Tage vor vereinbarten Mietbeginn, wird eine
Zahlung von 40% der Anzahlung fällig. Ab 99 Tagen bis 14 Tage vor vereinbartem Mietbeginn,
werden 80% der Anzahlung fällig. Unter 14 Tage Rücktritt verfällt die Anzahlung zu 100%.
Kommt das Fahrzeug aus einer Vermietung, ist defekt und kann nicht rechtzeitig bis zur
nächsten Vermietung repariert werden, so hat der Mieter keinen Anspruch auf ein
alternatives Fahrzeug. Der Mieter bekommt unverzüglich die Anzahlung erstattet und alle
Ansprüche an ein Mietfahrzeug gelten nicht mehr.
4. Haftung und Kaution
Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Der Mieter zahlt Schäden bis 1000€ pro Schadensfall.
Die wird auf Grundlage der Rechnung/Kostenvoranschlag von der Werkstatt abgerechnet. In
diesem Fall wird die Kaution bis zur Schadensregulierung einbehalten.
Bei einem Vollkaskoschaden über 1000€ wird die Kaution als Selbstbeteiligung vom Vermieter
ebenfalls einbehalten. Die Kaution von 1000€ ist bei übergabe in bar zu hinterlegen. Der
Mieter haftet im vollen Umfang bei Alkoholeinfluss, Drogen, Vandalismus, Unfallflucht,
grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung des Unfalles.
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden
Gebühren, Abgaben, Bußgelder, Strafen und Maut Gebühren. Der Vermieter ist verpflichtet
die Daten des Mieters an die zuständigen Behörden weiterzuleiten und dafür einen Ausgleich
für den Verwaltungsaufwand von 5€ je Vorgang zu erheben. Bei Unfällen oder Sachschäden mit
einem geschätzten Schaden über 500€ ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Der
Mieter hat dem Vermieter unverzüglich einen ausführlichen Unfallbericht zu erstellen.
5. Übergabe und Rückgabe
Der Mieter bekommt bei der übergabe eine ausführliche Fahrzeugeinweisung. Anschließend
wird dem Mieter das übergabeprotokoll erstellt. Schäden die nach Unterschrift des Protokolls
auftreten sind vom Mieter zu verantworten. Das Fahrzeug ist besenrein und die Toilette leer
und sauber zurückzugeben. Bei Verschmutzung ist eine Gebühr von 100€ zusätzlich fällig.
Bei einer überziehung der vertraglichen Mietzeit von mehr als 4 Std. berechnen wir eine
Tagesmiete. Sollte auf Grund einer verspäteten Rückgabe ein Schadenersatzanspruch entstehen,
so trägt diesen der Mieter.
6. Reparaturen und Mängel des Fahrzeuges
Werden Reparaturen nötig, die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des
Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis 150€, größere
Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Belege und
ausgetauschte Teile sind vorzulegen. Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom
Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
7. Nutzung des Fahrzeuges
Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug für andere Zwecke zu nutzen. Das Fahrzeug dient
ausschließlich als Reisemobil. Weitervermietung, Testfahrten und Geländefahrten sowie die
Tierhaltung und Rauchen sind untersagt.
8. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug vor der übernahme genauestens zu überprüfen.
Falls Beschädigungen oder Mängel nach Vertragsabschluss festgestellt werden, zeigt der
Mieter dies dem Vermieter unverzüglich in Textform ( z.B. per E-Mail, SMS ) an.
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der übergabe so zu behandeln und
zu benutzen, wie es ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter, Eigentümer tun würde.
Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:
- Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen ( z.B. Hagel, Sturm, überschwemmung, starker
Schneefall ) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern.
- Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B. Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur,
Bremsenverschleiß oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich
entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür
vorgegebenen Hinweisen zu verhalten.
- Den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt
einer längeren Fahrt zu prüfen und ggf. zu ergänzen.
9. Rechtswahl
Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeuges und der Teilnahme
am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.
Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen
Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
Änderung und Ergänzungen abgeschlossener Mietverträge bedürfen der Schriftform.
Ich habe die AGB Wohnmobil WF-DH 205 frühzeitig erhalten und gelesen, mit dem Vermieter
besprochen und eine Einweisung vor Ort zum Handling erhalten.
Download der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)